Was sagt das Bonusheft aus, und wie setzt sich der Festkostenzuschuß zusammen. Dies sind fragen die jeden interessieren der sich mit Zahnersatz auseinander setzten muss.
Bonus 0
Wenn Sie inIhrem Bonusheft für die letzten 5 Jahre keinen lückenlosen Prophylaxe Nachweis erbringen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Bonusstufe 0. Das bedeutet einen 50 % Festkostenzuschuss.
Wenn sie regelmäßig beim Zahnarzt waren, hätten Sie sich dies ersparen können.
Bonus 20
Wenn das Bonusheft mindestens für die letzten 5 Jahre einen lückenlosen Prophylaxe Nachweis erbringt, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Bonusstufe 20:
Das entspricht 60 % Festkostenzuschuss.
Bonus 30
Wenn Sie mit Ihrem Bonusheft mind. für die letzten 10 Jahre einen lückenlosen Prophylaxe Nachweis erbringen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Bonusstufe 30.
Das bedeutet einen 65 % Festkostenzuschuss.
Je nach Behandlung macht das mehrere hundert Euro aus.
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